Produktinformationen "5 Mark Goldmünze Albert König von Sachsen"
5 Mark Goldmünze Albert König von Sachsen
Die Goldmünzen mit den Portraits der Deutschen Kaiser zählen zu den historischen Handelsgoldmünzen. Die meisten im Umlauf befindlichen Prägungen sind die Preußischen. Neben den 10 Mark und 20 Mark Goldmünzen wurden auch 5 Mark in Gold geprägt. Zur Einführung der Reichsmark in der Weimarer Republik im Jahre 1924 wurde per Gesetz beschlossen, dass die 10 und 20 Mark Goldmünzen des Kaiserreichs weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel fortbestehen sollten.
Im Jahre 1938 wurde dieses Gesetz außer Kraft gesetzt. Die Goldmünzen mussten der Reichsbank zu einem festgelegten Kurs angeboten werden. Infolgedessen wurde der Besitz der goldenen 10 und 20 Mark Stücke für illegal erklärt. Heute werden die Goldmünzen als Anlage- und Sammlermünze verkauft und sind sehr beliebt.
| Dicke: | 0,60 mm |
|---|---|
| Durchmesser: | 17,00 mm |
| Erhaltung: | kl. Kratzer, min. gewellt, schön-sehr schön |
| Feingewicht: | 1,79 Gramm |
| Feinheit: | 900/1.000 |
| Herkunftsland: | Deutschland |
| Hersteller: | Münzprägestätte Dresden |
| Nennwert: | 5 Mark |
| Prägejahr: | 1877 |
| Serie: | Kaiserreich |
| Verpackung: | Münztasche |
| Dicke: | 0,60 mm |
|---|---|
| Durchmesser: | 17,00 mm |
| Erhaltung: | kl. Kratzer, min. gewellt, schön-sehr schön |
| Feingewicht: | 1,79 Gramm |
| Feinheit: | 900/1.000 |
| Herkunftsland: | Deutschland |
| Hersteller: | Münzprägestätte Dresden |
| Nennwert: | 5 Mark |
| Prägejahr: | 1877 |
| Serie: | Kaiserreich |
| Verpackung: | Münztasche |
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5 Mark Goldmünze Albert König von Sachsen
Die Goldmünzen mit den Portraits der Deutschen Kaiser zählen zu den historischen Handelsgoldmünzen. Die meisten im Umlauf befindlichen Prägungen sind die Preußischen. Neben den 10 Mark und 20 Mark Goldmünzen wurden auch 5 Mark in Gold geprägt. Zur Einführung der Reichsmark in der Weimarer Republik im Jahre 1924 wurde per Gesetz beschlossen, dass die 10 und 20 Mark Goldmünzen des Kaiserreichs weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel fortbestehen sollten.
Im Jahre 1938 wurde dieses Gesetz außer Kraft gesetzt. Die Goldmünzen mussten der Reichsbank zu einem festgelegten Kurs angeboten werden. Infolgedessen wurde der Besitz der goldenen 10 und 20 Mark Stücke für illegal erklärt. Heute werden die Goldmünzen als Anlage- und Sammlermünze verkauft und sind sehr beliebt.